Die Anmeldeunterlagen gibt er hier zum Download.
Die Ausschreibung gibt er hier zum Download.



Unter der Schirmherrschaft der Flugsportvereinigung Übersberg findet in diesem Frühsommer

in der Pfingstwoche: vom Freitag, den 07. Juni (19 Uhr) bis Samstag, den 15. Juni 2019

zum 16ten Mal der Übersberg-Segelflugwettbewerb statt.


Gemeinsam richten auch dieses Jahr wieder die vier Übersberger Vereine den alle zwei Jahre stattfindenden „Übersberg Wettbewerb“ aus.

Der Freundschaftswettbewerb richtet sich an alle ambitionierten Piloten – mit und ohne Wettbewerbserfahrung. Das Fördern des Strecken- und Leistungssegelflugs und der Erfahrungsaustausch unter Segelfliegern stehen dabei im Vordergrund. Dem fliegerischen Nachwuchs wollen wir die Möglichkeit bieten erste Erfahrungen im Wettbewerbsflug zu sammeln. Die Flüge werden wettbewerbsmäßig durchgeführt.

Wie gewohnt und bereits viele Wettbewerb bewährt, erfolgt bei uns der Start an den Startwinden. Damit bringen wir Euch an den beiden Winden auf zwei Startbahnen schnell und kostengünstig in die Luft. Anschluss an die Thermik finden ist kein Problem – wir sind ja auf der schwäbischen Alb!

Unser Wettbewerbsgebiet umfasst neben der schwäbischen Alb unter anderem den Schwarzwald und das Altmühltal.

Damit Ihr Euch bei uns auch wohlfühlt, bieten wir Euch eine gute Infrastruktur an mit einem modernen Clubheim, komfortablen Sanitäranlagen und auch Aufenthaltsräume für schlechte Wetterlagen. Des weiteren stellen wir Euch kostenlos WLAN für Eure Flugvorbereitung zur Verfügung und es besteht die Möglichkeit sich Backwaren beim morgendlichen Brötchenservice zu bestellen. Ebenso offerieren wir eine Abendverpflegung, wenn Ihr nicht kochen oder Euch anderweitig selbst verpflegen wollt.

1. Zweck

Der 16. Übersberg-Segelflugwettbewerb 2019 ist keine öffentliche Veranstaltung, sondern ein Freundschaftswettbewerb. Er soll den Strecken- und Leistungssegelflug fördern und die Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch unter Segelfliegern bieten, bei dem die Flüge wettbewerbsmäßig durchgeführt werden. Dem fliegerischen Nachwuchs wird dadurch die Möglichkeit geboten, erste Erfahrungen im Wettbewerbsflug zu sammeln.

2. Veranstalter

Flugsportvereinigung Übersberg e.V. (FSVÜ) Am Heilbrunnen 131 Wettbewerbsleitung: Philipp Nierkamp 72766 Reutlingen Sportleitung: Felix Blendinger

3. Kontaktadresse (Anmeldung)

Philipp Nierkamp / LV Reutlingen e.V. Telefon: 0151 1672 5734
Am Heilbrunnen 131, 72766 Reutlingen, E-Mail: wettbewerb@uebersberg.de

Homepage im Internet: http://www.uebersberg.de

4. Ort

Der Wettbewerb findet auf dem Segelfluggelände Übersberg bei Reutlingen statt.

5. Termin

Der 16. Übersberg-Segelflugwettbewerb wird in der Zeit vom 07. Juni 2019 um 19 Uhr (1. Briefing) bis 15. Juni 2019 (ab 20 Uhr Siegerehrung & Abschlussfest) durchgeführt. Die Anreise erfolgt am Freitag, den 07. Juni 2019.

6. Klassen

Der Wettbewerb wird für Segelflugzeuge (Eigenstartfähig und Nicht-Eigenstartfähig) in folgenden Klassen durchgeführt:

• Clubklasse (Flugzeuge bis Index 106)
• Standardklasse (Flugzeuge mit 15m Spannweite der FAI Standard- und Rennklasse)
• Leistungsklasse (Flugzeuge der Offenen- und 18m Klasse)
• Doppelsitzerklasse

Ist die Teilnehmerzahl einer Klasse kleiner als sechs Flugzeuge, kann diese an eine geeignete Klasse angeschlossen werden. Für die verschiedenen Flugzeugtypen folgt die Wertung angelehnt an die Wettbewerbsordnung für Segelflugmeisterschaften der Segelflugkommission des DAEC mit dem aktuellen Index. Eine Anpassung der Klassendefinition anhand der teilnehmenden Flugzeugtypen ist möglich. Eine mögliche Gewichtsbeschränkung der 18m – Offenen und Doppelsitzerklasse wird am Eröffnungsbriefing bekannt gegeben. Änderungen der Gewichtsbeschränkung während des Wettbewerbs behalten wir uns vor.

Startart: Windenstart

7. Dokumentation der Wettbewerbsflüge

Die Beurkundung von Start, Abflug, Umrundung, Überflug und Landung erfolgt ausschließlich mit zugelassenen Flugdatenloggern und, – soweit nichts anderes bestimmt wird – in Übereinstimmung mit dem “Code Sportif”, Sektion 3, Klasse D, der IGC und der “Ordnung für deutsche Segelflugmeisterschaften” in der jeweils letztgültigen Fassung. Eine Fotodokumentation ist nicht zulässig. Das Auslesen der Flugdaten aus dem Flugdatenlogger liegt in der Verantwortung des Teilnehmers. Dem Auswertungsteam sind die gültigen IGC Dateien auf einem üblichen Datenträger (USB-Stick, SD oder CF Karten usw.) spätestens 30 Minuten nach der Landung beziehungsweise umgehend nach der Rückkehr von einer Außenlandung zu überbringen. Bei Ausfall des Primärsystems werden als Sekundärsystem auch Flugdaten nicht IGC zugelassener Aufzeichnungsgeräte, wie beispielsweise auslesbare Variometersysteme (z.B. Filser LX4000, ILEC, Flarm) akzeptiert. Der Teilnehmer hat hierbei ebenfalls die Pflicht die ausgelesene Datei dem Auswertungsteam auf einem üblichen Datenträger zu bringen.

8. Teilnahmebedingungen

Jeder Teilnehmer/in muss einen gültigen Luftfahrerschein mit Windenschleppberechtigung, ein gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis und ein gültiges Funksprechzeugnis besitzen. Bei Flugzeugführern, die zu Beginn des Wettbewerbs noch nicht volljährig sind, müssen Einwilligungserklärungen beider Elternteile oder des gesetzlichen Vertreters vorliegen. Es können mehrere Pilotinnen/Piloten auf einem Flugzeug in einer Mannschaft fliegen.

9. Meldung und Gebühren

Die ausgefüllten Anmeldeformulare sowie die ausgefüllte Einzugsberechtigung sind bis zum Meldeschluss am Freitag, den 15. Mai 2019 per Post oder Email zu senden an:

Philipp Nierkamp / LV Reutlingen e.V / Am Heilbrunnen 131 / 72766 Reutlingen Email: wettbewerb@uebersberg.de

Bis zum Anmeldeschluss nicht vollständig vorliegende Anmeldungen, insbesondere bei fehlender Einzugsermächtigung oder fehlender Meldegebühr, können leider nicht berücksichtigt werden.

Die Meldegebühr beträgt pro Flugzeug: € 100,-

Ermäßigte Meldegebühr für Schüler/innen und Studenten/innen: € 75,-

Jede Person (Teilnehmer, sowie auch Begleiter) hat pro Tag eine Campinggebühr in Höhe von 8€ zu entrichten (Schüler/Studenten/Kinder bis zum 18. Lebensjahr 6€ und Kinder unter 6 Jahren sind frei). Diese werden ebenso wie die Gebühren für den Windenschlepp (€ 10,- / Start) nach Ende des Wettbewerbs eingezogen.

Die Meldegebühr ist zeitgleich mit der Anmeldung auf folgendes Konto zu überweisen:

Flugsportvereinigung Übersberg e.V.
IBAN DE75 6415 0020 0001 6430 40
Kreissparkasse Tübingen
BIC SOLADES1TUB

Die Anmeldung wird erst gültig, wenn die Meldegebühr eingegangen ist!

10. Segelflugzeuge

Die teilnehmenden Flugzeuge müssen nach den gesetzlichen Vorschriften ausgerüstet und zugelassen sein. Ein zugelassenes Funkgerät mit den folgenden Frequenzen muss während dem Flug mitgeführt werden:

119.435 MHz Übersberg-Info / Wettbewerbsleitung
123.175 MHz Bord-Bord
119.050 MHz Stuttgart Turm (Hörbereitschaft in Sektor Alb notwendig)
119.325 MHz Segelflug ATIS Stuttgart

Bei den Wettbewerbsflügen ist außerdem ein Rettungsfallschirm mitzuführen.

11.Wettbewerbskennzeichen

Die teilnehmenden Flugzeuge müssen ein Wettbewerbskennzeichen besitzen. Falls kein Wettbewerbskennzeichen vorhanden ist, wird von der Wettbewerbsleitung ein Kennzeichen zugeteilt. Das Wettbewerbskennzeichen muss entsprechend der Wettbewerbsordnung für Segelflugmeisterschaften am Flugzeug angebracht werden.

12. Unterkunft und Verpflegung

Die Kosten für die Unterkunft und Verpflegung sind von jedem Teilnehmer selbst zu tragen. Auf dem Übersberg besteht Campingmöglichkeit. Sanitäre Anlagen sind im Hallenanbau verfügbar. Es besteht die Möglichkeit der Teilnahme an einer Gemeinschaftsverpflegung auf dem Übersberg, eine Kochgelegenheit können wir den Teilnehmer leider nicht zur Verfügung stellen.

Auskünfte über alternative Unterkunftsmöglichkeiten erteilt die

Stadtmarketing und Tourismus GmbH (StaRT)
Telefon 07121 – 93935300
Fax: 07121 – 93935310

Internet: http://www.tourismus-reutlingen.de

13. Haftung

Der Teilnehmer und ggf. der Eigentümer erklären mit Abgabe der Meldung, dass sie, außer in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auf alle Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter und dem Ausrichter, sowie gegenüber deren Organen und Erfüllungsgehilfen verzichten. Dieser Verzicht erstreckt sich auch auf Ansprüche Dritter, soweit diese eigene Ansprüche herleiten können. Dieser Verzicht gilt nicht insofern und in der Höhe, als die Ersatzpflichtigen durch eine Versicherung abgedeckt sind. Der Einsatz von FLARM erfolgt ausschließlich in eigener Verantwortung. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass FLARM den Piloten NICHT von der eigenverantwortlichen Luftraumbeobachtung entbindet. Der Teilnehmer erklärt ferner, dass er die Vorschriften der Ausschreibung und der Ausführungsbestimmungen in allen Punkten anerkennt. Der Rechtsweg ist hierbei ausgeschlossen. Soweit der Teilnehmer mit einem in fremden Eigentum stehenden Flugzeug an dem Wettbewerb teilnimmt, erklärt der Eigentümer des Flugzeuges, dass er mit einer Haftungsbeschränkung für Ansprüche wegen eines Schadens an seinem Flugzeug einverstanden ist. Bei Minderjährigen sind die Unterschriften der gesetzlichen Vertreter erforderlich.

Februar 2019, Philipp Nierkamp

Wettbewerbsleitung